Schiessnachweis / Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens
Schiessnachweis / Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens, nach Art. 28d Abs. 2 und 3 WG
Mit der Änderung des Waffengesetzt ab dem 15. August 2019 wurden im Schiesssport eingesetzte Waffen neu als verbotene Waffen deklariert. Diese können nur noch mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen erworben werden.
Beim Erwerb muss angegeben werden, wie der Nachweis nach 5 Jahren und nach 10 Jahren erfolgt: Vereinsmitgliedschaft oder regelmässige Schiessen.
Die erste 5 Jahres-Frist läuft demnächst ab.
Dem Formular Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens, nach Art. 28d Abs. 2 und 3 WG kann eine Kopie der SSV-Lizenz beigelegt werden, oder eine Bestätigung der Mitgliedschaft des Vereins.
Waffen oder Zubehör, welche nicht mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen erworben wurden sind von der Nachweispflicht enthoben.
Auf der Webseite des Fedpol sind weitere Informationen und die entsprechenden Formulare verfügbar.
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/verboten.html
Oliver Künzler